Der Handel mit Emissionseinsparungen für Zwecke der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) hat durch eine Gesetzesänderung zum Jahr 2022 erheblich an Bedeutung gewonnen. Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Umsätze, welche die verschiedenen Beteiligten im THG-Quoten-Handel generieren, hat die Finanzverwaltung bisher nur punktuell Stellung genommen. Alle Beteiligten haben jedoch erhebliche Fallstricke zu beachten und sollten ihre Leistungsbeziehungen auf mögliche Risiken überprüfen.
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