Umsatzsteuer Newsletter

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Die Finanzverwaltung schließt sich mit einem BMF-Schreiben der Rechtsprechung des BFH an. Damit winken den Bauträgern, die in der Vergangenheit zu Unrecht Umsatzsteuer abgeführt haben, hohe Umsatzsteuerrückvergütungen inklusive Zinsen. Aufgrund der nun eindeutigen unmittelbaren Zuordnung der Eingangsumsätze hat das ergangene BMF-Schreiben aber weitreichendere Konsequenzen. So können jetzt auch Unternehmen aus anderen Branchen, die bislang nicht in den Anwendungsbereich des § 13b UStG gefallen sind, beim Bezug von Bauleistungen zum Steuerschuldner werden.
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Umsatzsteuer Newsletter 01/2014
Ein Vorsteuerabzug ist nur möglich, soweit Leistungen dem Unternehmen zugeordnet werden können. Im Schreiben vom 02.01.2014 stellt das BMF die Grundsätze der Zuordnung zum Unternehmen dar. Insbesondere bei Baumaßnahmen ist darauf zu achten, rechtzeitig bis zum 31.05. des Folgejahres die Zuordnungswahlrechte auszuüben. Anderenfalls besteht das Risiko, dass Vorsteuern nicht mehr geltend gemacht werden können.
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Umsatzsteuer Newsletter 36/2013
Zum Jahreswechsel stehen wie gewohnt in vielen Ländern Gesetzesänderungen an. Auf die wichtigsten Änderungen in den EU-Ländern gehen wir wieder in unserem Newsletter ein. Steuersatzänderungen sind dabei nicht mehr so häufig. Der Kampf gegen Steuerausfälle ist vielmehr das dominierende Thema. Wenig überraschend ist, dass der Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Verfahrens weiter ausgedehnt wird. Unternehmen, die in den betroffenen Ländern tätig sind, müssen für das neue Jahr ggf. systemtechnische Änderungen für die Steuerfindung oder für neue Compliance-Pflichten vornehmen.
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