Der EU-Rat hat am 21.06.2013 die Neufassung der EU-Verordnung 282/2011 beschlossen. Der größte Teil betrifft die Bestimmungen über den Ort der Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen, die mit Wirkung zum 01.01.2015 geändert werden. Es wurden aber auch Änderungen bezüglich grundstücksbezogener Leistungen vorgenommen. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit diesen Auslegungsregeln vertraut machen, denn die EU-Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht. Es bedarf keines weiteren Umsetzungsaktes.
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