Umsatzsteuer Newsletter

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Das BMF ergänzt den Umsatzsteueranwendungserlass bezüglich der umsatzsteuerlichen Behandlung der Kostenweiterbelastung. Das BMF regelt dadurch typische Anwendungsfälle. Darüber hinaus liefert das BMF-Schreiben wertvolle Hinweise für die umsatzsteuerliche Einordnung der Weiterbelastung von Kosten allgemein. Damit übernimmt das BMF die Rechtsgrundsätze des BFH, die das Gericht im letzten Jahr aufgestellt hatte. Demnach kommt es entscheidend darauf an, im Interesse welcher Partei die Kosten anfallen.
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Auch unsere östlichen Nachbarn Ungarn und Polen ziehen die Zügel in Sachen Umweltauflagen und Vermeidung von Einwegkunststoffen straffer. Bereits ab Juli 2023 greifen hier erweiterte Herstellerhaftung, Green Taxes und Pflichten aus der Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie. Diese Verpflichtungen gelten auch für ausländische Unternehmer und Webshops, die in Ungarn oder Polen Verpackungen oder bestimmte als umweltschädlich qualifizierte Produkte auf den Markt bringen.
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Umsatzsteuer Newsletter 26/2023
+++ Zahlungsdienstleister: Einführung neuer Meldepflicht +++ Estland plant Regelsteuersatz zu erhöhen +++ Irland führt Nullsteuersatz für Solarmodule ein +++ Niederlande haben Schwellenwerte für Intrastat abgeschafft +++ Schwedische Finanzverwaltung veröffentlicht Stellungnahme zur festen Niederlassung bei Konsignationslagern +++ Serbien hat E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich eingeführt und dabei die Vorschriften zur Rechnungsstellungspflicht geändert +++ Tschechien plant ermäßigte Steuersätze zu ändern +++ Zypern plant neuen ermäßigten Steuersatz einzuführen +++ Polen verabschiedet diverse Änderungen des Umsatzsteuergesetzes
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