Umsatzsteuer Newsletter

Suche

Hat der Leistungsempfänger zu viel Umsatzsteuer an den Leistenden bezahlt und scheitert sein Vorsteuerabzug, ist der Leistungsempfänger darauf angewiesen, den entsprechenden Steuerbetrag vom Leistenden zurückgezahlt zu bekommen. Scheitert auch diese zivilrechtliche Rückzahlung, kann für den Leistungsempfänger der sog. Reemtsma-Anspruch die rettende Lösung sein. In einem aktuellen Urteil vom 07.09.2023 in der Rs. Schütte (C-453/22) stellt der EuGH nun klar, dass der Reemtsma-Anspruch auch dann gilt, wenn der Leistende sich ggü. dem Leistungsempfänger auf zivilrechtliche Verjährung beruft. Zugleich schränkt der EuGH die Korrektur nach § 14c UStG durch den Leistenden ein und bestätigt einen Verzinsungsanspruch des Leistungsempfängers.
mehr
Der BFH hat entschieden: Kein Aufteilungsgebot nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG in eine steuerfreie Grundstücksüberlassung und eine steuerpflichtige Überlassung von Betriebsvorrichtungen. Damit ändert der BFH in Umsetzung des EuGH-Urteils in der Rs. C-516/21 seine Rechtsprechung mit Beschluss vom 22.03.2023. § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG ist nicht auf die Verpachtung von auf Dauer eingebauten Betriebsvorrichtungen anzuwenden, wenn es sich dabei um eine Nebenleistung zur Verpachtung als Hauptleistung handelt, die nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei ist.
mehr
„Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.“ So hängt der Erfolg von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen maßgeblich nicht nur vom materiellen Recht ab. Entscheidende Bedeutung kommt auch dem Verfahrens- und Prozessrecht zu. Folgende aktuelle Entscheidungen könnten dabei von Bedeutung sein: • Auslegung von Einspruchsentscheidungen: (Teil-)Einspruchsentscheidung und Konsequenzen für nachfolgende Klageverfahren • Videoverhandlung vor dem FG und Verfahrensfehler: Ordnungsgemäße Gerichtsbesetzung • 6 % AdV-Zinsen verfassungswidrig? – BFH-Verfahren anhängig • Beteiligtenvernehmung als Beweismittel vor dem Finanzgericht
mehr

Seiten