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Umsatzsteuer Newsletter 26/2025
Es gab im Ausland in letzter Zeit folgende Entwicklungen: +++ Belgien konkretisiert Regelungen für E-Rechnungen +++ Litauen passt ermäßigte Steuersätze an +++ Polen incentiviert freiwillige und frühzeitige Korrekturen +++ Rumänien erhöht sehr kurzfristig Steuersätze +++
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Das BMF hat am 01.07.2025 ein Schreiben zu den Voraussetzungen der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen veröffentlicht. Darin konkretisiert das BMF erneut die Vorgaben zur Missbrauchsrechtsprechung des EuGH – hauptsächlich in struktureller Hinsicht und ohne wesentliche praktische Auswirkungen. Konkrete Änderungen ergeben sich lediglich für den Nachweis der Steuerbefreiung bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr. Die Entwicklungen im Bereich des nichtkommerziellen Reiseverkehrs sind jedoch nicht besonders zufriedenstellend, insbesondere im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten.
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Seit dem 14.07.2025 gilt die Neufassung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Darin passt das BMF die GoBD erneut an gesetzliche Änderungen und technische Entwicklungen an. Unternehmer sollten überprüfen, ob Änderungen in ihrem Dokumentenmanagementsystem und den Rechnungsprozessen erforderlich sind. Gleichzeitig müssen Unternehmen eine revisionssichere und aktuelle Verfahrensdokumentation erstellen bzw. vorhalten, um die Einhaltung der GoBD nachzuweisen. Damit rückt die Verfahrensdokumentation ein weiteres Mal stärker in den Fokus der Finanzverwaltung.
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