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Das BMF hat seine bislang im UStAE festgehaltene Auffassung zum Verkauf von Eintrittskarten durch Zwischenhändler bereits im letzten Jahr geändert. Nunmehr wird auch der UStAE entsprechend aktualisiert. Alle Unternehmen, die Eintrittskarten nicht in der Eigenschaft als Veranstalter, sondern als Zwischenhändler verkaufen, werden die Abrechnungsprozesse überprüfen müssen. Dies betrifft nicht nur klassische Tickethändler, sondern ggf. auch Eventveranstalter und alle anderen Unternehmen, die Eintrittskarten weiterverrechnen.
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Der Beitritt zur EU erfordert für Unternehmer mit Geschäftsbeziehungen nach Kroatien Änderungen in einzelnen Einstellungen im SAP-System. Die Geschäftsvorfälle sind künftig umsatzsteuerlich anders zu würdigen. Dies ist bei den Einstellungen des Kunden, der Verwendung der richtigen Steuerkennzeichen, den Rechnungslayouts und den Umsatzsteuer-Erklärungen, Zusammenfassenden Meldungen und Intrastat-Erklärungen entsprechend umzusetzen.
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In seinem aktuellen Urteil in der Rs. Petroma Transports u. a. nimmt der EuGH zur Frage des Vorsteuerabzuges nach einer Rechnungsberichtigung Stellung. Rechnungsberichtigungen sind nach dessen Ausführungen vor Entscheidung über die Versagung des Vorsteuerabzuges an die zuständige Veranlagungsstelle in der Finanzverwaltung zu übersenden. Aus dieser Entscheidung kann man ableiten, dass ein Vorsteuerabzug aus einer berichtigten Rechnung mit Rückwirkung möglich sein dürfte. Die Unternehmer sind dann aber gezwungen, Rechnungen frühzeitig und korrekt berichtigen zu lassen sowie die berichtigten Rechnungen rechtzeitig der Finanzverwaltung zuzuleiten.
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