Das BMF hat seine bislang im UStAE festgehaltene Auffassung zum Verkauf von Eintrittskarten durch Zwischenhändler bereits im letzten Jahr geändert. Nunmehr wird auch der UStAE entsprechend aktualisiert. Alle Unternehmen, die Eintrittskarten nicht in der Eigenschaft als Veranstalter, sondern als Zwischenhändler verkaufen, werden die Abrechnungsprozesse überprüfen müssen. Dies betrifft nicht nur klassische Tickethändler, sondern ggf. auch Eventveranstalter und alle anderen Unternehmen, die Eintrittskarten weiterverrechnen.
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