Unter welchen Voraussetzungen greift für Behindertenwerkstätte und Integrationsbetriebe der ermäßigte Umsatzsteuersatz? Der BFH tendiert mit seinem Urteil vom 23.07.2019 (Az. XI R 2/17) deutlich dazu, eine Steuerermäßigung nur sehr restriktiv zuzulassen. Dabei ignoriert er die Funktionsweise dieser gemeinnützig wirkenden Einrichtungen ebenso wie die sich aus dem Unionsrecht ergebende Begünstigung der sozialen Zweckverfolgung.
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