Das BMF ergänzt den Umsatzsteueranwendungserlass bezüglich der umsatzsteuerlichen Behandlung der Kostenweiterbelastung. Das BMF regelt dadurch typische Anwendungsfälle. Darüber hinaus liefert das BMF-Schreiben wertvolle Hinweise für die umsatzsteuerliche Einordnung der Weiterbelastung von Kosten allgemein. Damit übernimmt das BMF die Rechtsgrundsätze des BFH, die das Gericht im letzten Jahr aufgestellt hatte. Demnach kommt es entscheidend darauf an, im Interesse welcher Partei die Kosten anfallen.
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