Die Voraussetzungen für die Begründung einer festen Niederlassung stehen regelmäßig auf dem Prüfstand, sowohl national als auch international. In der aktuellen Rechtssache Titanium (C-931/19) musste sich der EuGH mit der Frage beschäftigen, ob für die Begründung einer festen Niederlassung sowohl personelle als auch technische Ausstattung vorhanden sein muss. Im konkreten Fall musste geklärt werden, ob eine vermietete Immobilie, bei der kein eigenes Personal vor Ort tätig war, eine feste Niederlassung begründen kann.
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