Die Bundesregierung hat am 16.06.2020 den Entwurf zum geplanten Verbandssanktionengesetz vorgelegt. Kern des neuen Regelwerks ist die Sanktionierung von Unternehmen bei Straftaten, die im Rahmen der Tätigkeit des Unternehmens begangen werden. Zu diesen zählt auch die Steuerhinterziehung, soweit sie zu Gunsten des jeweiligen Unternehmens erfolgte. Im Unterschied zur noch geltenden Rechtslage wird die Strafverfolgungsbehörde neben dem Ermittlungsverfahren gegen die tatverdächtigte Person dann auch zwingend ein sog. Sanktionsverfahren gegen das Unternehmen führen. Auch wenn die Neuregelung noch viele Fragen offenlässt, ist zumindest zu begrüßen, dass Compliance-Maßnahmen der Unternehmen sowie unternehmensseitige Bestrebungen zur Aufklärung der Rechtsverstöße mildernde Berücksichtigung finden. Im Ergebnis kann somit ein funktionierendes Tax-Compliance-Management-System bei Verstößen eine Sanktion gegen das Unternehmen deutlich abmildern oder gar vollständig abwenden.
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