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Umsatzsteuer Newsletter 17/2019
Auf EU-Ebene ist das Projekt einer europaweiten Digitalsteuer jüngst gescheitert. Frankreich hat daher nun als erstes europäisches Land einen Gesetzesentwurf für eine nationale Digitalsteuer erarbeitet. Von dieser Steuer, deren Einführung rückwirkend für den 01.01.2019 geplant ist, können auch deutsche Unternehmen betroffen sein. Andere EU-Mitgliedstaaten könnten sich nun veranlasst sehen, ebenfalls eine nationale Digitalsteuer einzuführen. Zudem dürfte der französische Gesetzesentwurf die Diskussion um eine globale Digitalsteuer auf Ebene der G7, G20 und OECD beeinflussen.
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Der EuGH hat in seinem Urteil A & G Fahrschul-Akademie (C-449/17) die Steuerbefreiung von Fahrschulunterricht verneint. Dabei interpretiert das Gericht die Anforderungen an zu befreiende gewerbliche Bildungsleistungen nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und Buchst. j der Mehrwertsteuer-System-richtlinie strenger als zuvor. Die Entscheidung ist daher über den Fahrschulsektor hinaus für alle Anbieter gewerblicher Bildungsleistungen bedeutsam.
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Bis zum Brexit könnten es möglicherweise nur noch weniger als 2 Wochen sein. Und es könnte dabei auch zu einem ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der EU kommen. Der britische Gesetzgeber hat daher erste Vorbereitungen getroffen, damit es in diesem Fall ab dem 30.03.2019 weiterhin ein funktionierendes Umsatzsteuerrecht gibt. Leider sind viele Themen, insbesondere für ausländische Unternehmer noch ungeklärt.
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