Eigentlich schien der Fall zu den In-App-Käufen durch das Vorlageverfahren des EuGH in der Rs. Xyrality geklärt. Nun schließt der BFH aber eine Steuerschuld des App-Entwicklers nicht aus, da der App-Store in dessen Namen Bestellbestätigungen ausgestellt hat, und verweist den Fall zur weiteren Sachverhaltsaufklärung zurück an das Finanzgericht. Hier ist das letzte Wort also doch noch nicht gesprochen.