Mit BMF-Schreiben v. 27.02.2018 äußert sich die Finanzverwaltung erstmalig zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoin. Demnach wird die Verwendung von Bitcoin der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt. Entgeltentrichtung mit Bitcoin ist somit nicht steuerbar. Der Umtausch von Bitcoin in konventionelle Währung ist umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuerliche Risiken ergeben sich jedoch für die Handelsplattformen. Diese ermöglichen den Handel von Bitcoin über ihre Website. Für ihre Leistungen soll eine Steuerbefreiung nicht in Betracht kommen. Es drohen Umsatzsteuernachzahlungen.
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