Umsatzsteuer Newsletter

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Umsatzsteuer Newsletter 13/2018
AUSTRALIEN führt Versandhandelsregelung ein +++ BULGARIEN nimmt zu Lieferungen über Konsignationslager Stellung +++ FRANKREICH senkt Zinssatz für Steuernachzahlungen +++ GROSSBRITANNIEN verschiebt Austritt aus EU-Binnenmarkt und fordert elektronische Übermittlung von Umsatzdetails +++ ITALIEN verpflichtet Unternehmen zur elektronischen Rechnungsstellung und lockert Regelungen zum Vorsteuerabzug +++ SCHWEIZ lässt registrierte Unternehmen den Weltumsatz offenlegen und stellt auf elektronische Einfuhrabgabenbescheide um
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Umsatzsteuer Newsletter 12/2018
Verkehrte Welt im Ländle – ein Steuerpflichtiger bewertet Belastungsanzeigen als Rechnungen im Sinne des § 14c Abs. 2 UStG. Das Finanzamt verneint die Rechnungsqualität. Das FG Baden-Württemberg gibt mit seinem Urteil vom 11.12.2017 (Az. 9 K 2646/16) dem Steuerpflichtigen recht. Dieser bekommt nun die begehrte Zustimmung zur Berichtigung der Steuer. Die übrigen Steuerpflichtigen bekommen Rechtsunsicherheit.
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Mit BMF-Schreiben v. 27.02.2018 äußert sich die Finanzverwaltung erstmalig zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoin. Demnach wird die Verwendung von Bitcoin der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt. Entgeltentrichtung mit Bitcoin ist somit nicht steuerbar. Der Umtausch von Bitcoin in konventionelle Währung ist umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuerliche Risiken ergeben sich jedoch für die Handelsplattformen. Diese ermöglichen den Handel von Bitcoin über ihre Website. Für ihre Leistungen soll eine Steuerbefreiung nicht in Betracht kommen. Es drohen Umsatzsteuernachzahlungen.
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