Umsatzsteuer Newsletter

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Umsatzsteuer Newsletter 55/2018
Manche könnten die freien Tage über Weihnachten und Jahreswechsel nutzen, um in die Berge zu fahren oder vielleicht den nächsten Sommerurlaub zu buchen. Otto Normalverbraucher wird sich dabei eher keine Gedanken über die Umsatzsteuer machen. Der umsatzsteuerlich Interessierte aber könnte sich fragen, ob er nun von seinem Reisebüro Umsatzsteuer zum Regelsteuersatz oder zum ermäßigten Steuersatz in Rechnung gestellt bekommt oder die Differenzbesteuerung zur Anwendung kommt. Mit diesen für die Reisebranche spannenden Fragen hatte sich jedenfalls der EuGH zu beschäftigen, nämlich in den Rs. Alpenchalets Resort und Skarpa Travel.
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Bislang hatte der BGH die Ansicht vertreten, dass Vorsteuerbeträge aufgrund des so genannten Kompensationsverbotes bei der Beurteilung von Umsatzsteuerhinterziehungen grundsätzlich unberücksichtigt bleiben müssen. Da demnach nicht saldiert werden durfte, konnte auch ein Erstattungsanspruch des Täters gegenüber dem Finanzamt aufgrund von berechtigten Vorsteueransprüchen den Tatbestand der Steuerhinterziehung nicht beseitigen. Diese Rechtsprechung hat der BGH nunmehr für bestimmte Fälle aufgegeben und eine Saldierung von Vorsteuer und Umsatzsteuer zugelassen.
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Der britische Fiskus digitalisiert im Rahmen des Projekts „Making Tax Digital“ den Prozess der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen. Diese müssen künftig frei von manuellen Arbeitsschritten erstellt worden sein und müssen ausschließlich über eine spezielle Schnittstelle übermittelt werden. In drei Stufen werden die Anforderungen beginnend ab April 2019 bis April 2020 verschärft. Nicht in UK ansässige Unternehmen werden ab Oktober 2019 betroffen sein und sollten sich dahingehend vorbereiten. KMLZ bietet die Abgabe von Erklärungen über eine Software mit digitaler Programmierschnittstelle an. Mit dieser können die Vorgaben des digitalen Datenflusses erfüllt werden.
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