Fast ein Jahr lang hat die Finanzverwaltung an dem Anwendungsschreiben zur Neuregelung des § 2b UStG gearbeitet. Das BMF ist sichtlich bemüht, die erheblichen Auswirkungen abzuschwächen. Dies gipfelt darin, dass der Steueranwender nach dem „Grundsatz der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns“ zu wissen hat, was er tut. Auch wenn der öffentlichen Hand noch fünf Jahre Zeit für die Umstellung bleiben, der Arbeitsaufwand wird immens sein. Körperschaften des öffentlichen Rechts stehen nun im Fokus der Besteuerung.
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