Umsatzsteuer Newsletter

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In seinem aktuellen Urteil in der Rs. Petroma Transports u. a. nimmt der EuGH zur Frage des Vorsteuerabzuges nach einer Rechnungsberichtigung Stellung. Rechnungsberichtigungen sind nach dessen Ausführungen vor Entscheidung über die Versagung des Vorsteuerabzuges an die zuständige Veranlagungsstelle in der Finanzverwaltung zu übersenden. Aus dieser Entscheidung kann man ableiten, dass ein Vorsteuerabzug aus einer berichtigten Rechnung mit Rückwirkung möglich sein dürfte. Die Unternehmer sind dann aber gezwungen, Rechnungen frühzeitig und korrekt berichtigen zu lassen sowie die berichtigten Rechnungen rechtzeitig der Finanzverwaltung zuzuleiten.
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Umsatzsteuer Newsletter 10/2013
Mit dem Beitritt von Kroatien zum 1. Juli 2013 wird die EU 28 Mitgliedstaaten umfassen. Ab dem Tag des Beitritts hat Kroatien das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der EU einzuführen. Die Unternehmen mit Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Kroatien müssen aufgrund der sich daraus ergebenden Änderungen entsprechende Umstellungen in der Geschäftsabwicklung vornehmen.
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Der BFH hatte in seinem Beschluss vom 18.02.2013 einen in der Praxis häufig vorkommenden Sachverhalt zu entscheiden: Die Finanzbehörden versagten der Klägerin K den Vorsteuerabzug hinsichtlich von ihr bezogener Waren u. a. mit dem Argument der vermeintlichen Einbeziehung in einen Umsatzsteuerbetrug. Obwohl K ausdrücklich die neue Rechtsprechung des EuGH zum Vorsteuerabzug anführte, konnte der BFH hierauf infolge von Versäumnissen von K in der ersten Instanz nicht eingehen.
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