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Das BMF schließt sich in seinem Schreiben vom 28.10.2013 zur Umsatzsteuerbefreiung für Beratungsleistungen an Kapitalanlagegesellschaften der Entscheidung des EuGH i. S. GfBK (Urt. v. 07.03.2013 – C-275/11) und der Nachfolgeentscheidung des BFH (Urt. v. 11.04.2013 – V R 51/10) an. Das BMF-Schreiben wird in der Praxis die Anwendung der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG erheblich vereinfachen, weil es den Steuerpflichtigen klare Kriterien an die Hand gibt.
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Bereits am 30.06.2013 sind Änderungen hinsichtlich der Rechnungsausstellung in Kraft getreten. Das BMF hat mit Schreiben vom 25.10.2013 zu diesen Änderungen Stellung genommen. Insbesondere zum Thema „Gutschrift“ enthält das BMF-Schreiben Erleichterungen für die Praxis. Es wird klargestellt, dass für sog. kaufmännische Gutschriften weiterhin der Begriff „Gutschrift“ verwendet werden kann. Wichtig ist zudem die Nichtbeanstandungsregelung für Rechnungen, die bis 31.12.2013 ausgestellt werden.
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Mit Schreiben vom 23.10.2013 macht das BMF Vorgaben zur Wirksamkeit von Umsatzsteuerklauseln in Grundstückskaufverträgen. Demnach wirken nur unbedingte Klauseln auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zurück. Beim Neuabschluss von Kaufverträgen sollte auf eine entsprechende Formulierung der Klauseln geachtet werden. Für Altverträge könnte eine Vertragsanpassung erfolgen, soweit noch keine formelle Bestandskraft eingetreten ist.
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