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EDI Interoperabilität

EDI Interoperabilität prüfen: Analyse Ihrer EDI Rechnungen im Hinblick auf Konformität mit EN 16931

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EDI-Rechnungen im Lichte der E-Rechnungspflicht

EDI-Rechnungen bleiben auch künftig und langfristig ein zulässiges E-Rechnungsformat – allerdings nur, wenn sie interoperabel zum EU-Standard EN 16931 sind, § 14 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 UStG. Entscheidend ist, dass die umsatzsteuerlich relevanten Rechnungspflichtangaben vollständig und korrekt aus dem eingesetzten EDI-Format ohne Informationsverlust in der gleichen Art und Weise weiterverarbeitet werden können, wie dies bei einer entsprechenden Extraktion der Informationen aus dem EN 16931 Format möglich ist. Ohne diese Interoperabilität genügen EDI-Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen künftig nicht mehr. 

KMLZ analysiert Ihren bestehenden EDI-Rechnungsprozess systematisch, bewertet die Interoperabilität dieser und zeigt konkret auf, ob und wenn ja, wo Anpassungsbedarf besteht. Das Ergebnis ist eine belastbare Grundlage für rechtssichere und praxistaugliche EDI-Rechnungen.

Warum Unternehmen ihre EDI-Interoperabilität prüfen sollten

Um bereits getätigte Investitionen in Digitalisierungsprojekte zu sichern, bleiben alternative elektronische Rechnungsformate auch zukünftig  zulässig. Dazu zählen v.a. Rechnungen im bekannten EDI-Verfahren. Voraussetzung ist jedoch, dass die verwendeten elektronischen Rechnungsformate interoperabel zum gesetzlichen Standard der EN 16931 sind.

Ohne Sicherstellung der Interoperabilität dürfen EDI-Rechnungen nur noch bis Ende 2027 genutzt werden, § 27 Abs. 38 S. 1 Nr. 3 UStG. Für Umsätze, die der nationalen E-Rechnungspflicht unterliegen und nach dem 31.12.2027 erbracht werden, dürfen nur noch EDI-Rechnungen ausgetauscht werden, die zur EN 16931 interoperabel sind. Wird dies nicht sichergestellt, wird den gesetzlichen Anforderungen an die nationale E-Rechnungspflicht nicht entsprochen und EDI-Rechnungen haben nur noch den Status von „sonstigen Rechnungen“. Dies zieht vor allem Probleme für den Vorsteuerabzug mit sich.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob EDI technisch funktioniert. Die viel wichtigere Frage ist, ob Ihre EDI-Rechnungen die gesetzlichen Anforderungen an die Interoperabilität tatsächlich erfüllen. Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern erfordert auf Basis der konkret eingesetzten Formate und Vereinbarungen mit Ihren Geschäftspartnern in Abhängigkeit von den konkreten Geschäftsvorfällen eine gezielte Analyse.

Was bedeutet EDI-Interoperabilität?

EDI-Interoperabilität bedeutet, dass die umsatzsteuerlich geforderten Pflichtangaben aus dem verwendeten EDI-Format ohne Informationsverlust in gleicher Art und Weise weiterverarbeitet werden können – so, wie es auch bei einer E-Rechnung nach der Normenreihe EN 16931 möglich ist.

Es reicht daher nicht aus, dass Daten technisch zwischen Systemen ausgetauscht werden. Entscheidend ist, ob die steuerlich relevanten Inhalte vollständig, strukturiert und normgerecht abbildbar sind. Genau hier liegen in der Praxis häufig die Risiken, da Informationen fehlen oder anders als nach der EN 16931 dargestellt werden.

Typische Herausforderungen bei der EDI-Interoperabilität


In vielen Unternehmen sind EDI-Strukturen historisch gewachsen. Unterschiedliche Standards, individuelle Mappings und abweichende Anforderungen einzelner Geschäftspartner führen dazu, dass steuerlich relevante Informationen nicht immer einheitlich oder vollständig verarbeitet werden. Genau dadurch entstehen Risiken für die Interoperabilität und somit für die langfristige Nutzbarkeit von EDI-Rechnungen. Diese Problemlage erfordert eine strukturierte Einzelanalyse von Standards, Geschäftsvorfällen und Lieferanten-Kunden-Beziehungen.

Typische Herausforderungen sind insbesondere:

historisch gewachsene EDI-Strukturen ohne einheitliche Standardisierung, basierend auf unterschiedlichen EDI-Standards wie etwa UN/EDIFACT, EANCOM oder VDA, deren jeweilige Vorgaben gesondert betrachtet werden müssen,

individuelle Ausprägungen auf Ebene einzelner Lieferanten- und Kundenbeziehungen, die eine pauschale Bewertung ausschließen,

fehlende Transparenz darüber, ob alle umsatzsteuerlich erforderlichen Pflichtangaben korrekt strukturiert vorliegen, was eine gezielte GAP-Analyse erforderlich macht,

Unsicherheit, ob der bestehende EDI-Prozess den Anforderungen an Interoperabilität nach EN 16931 tatsächlich genügt.

Unsere Lösung

Strukturierte Analyse Ihrer EDI-Prozesse

Analyse des bestehenden EDI-Setups: Wir analysieren das eingesetzte EDI-Setup unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem verwendeten EDI-Standard. Dabei betrachten wir insbesondere die relevanten Rechnungstypen und die abrechnungsrelevanten Geschäftsvorfälle

Einzelbewertung konkreter Geschäftsbeziehungen: Die Interoperabilität wird nicht abstrakt, sondern auf Basis der jeweiligen Lieferanten-Kunden-Beziehung bewertet. Dadurch lassen sich individuelle Abweichungen in der Rechnungslogik und im Datenaustausch gezielt erfassen.

GAP-Analyse: Wir identifizieren fehlende oder nicht korrekt strukturierte Pflichtangaben und bewerten, inwieweit die bestehende EDI-Rechnungsstruktur im Hinblick auf EN 16931 interoperabel ist.

Konkrete Handlungsempfehlungen: Sie erhalten klare Empfehlungen zur Ergänzung und Strukturierung Ihrer EDI-Daten. Maßnahmen werden nachvollziehbar priorisiert, damit Sie Risiken gezielt adressieren und den Umsetzungsaufwand steuern können. Die zugrunde liegende Unterlage beschreibt hierzu ausdrücklich Empfehlungen zur Anreichung der EDI-Rechnungen bei fehlender Interoperabilität.

Dokumentation und Nachweis: Die Ergebnisse und Empfehlungen werden in einer Kontrollmatrix dokumentiert. Dadurch entsteht eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für interne Zwecke, externe Prüfungen und die weitere Umsetzung.

Zum Nachweis eines ordnungsgemäßen EDI-Prozesses kann zudem eine Zertifizierung nach dem anerkannten Prüfungsstandard IDW PS 860 „IT-Prüfungen außerhalb der Abschlussprüfung“ erteilt werden.

Mit der EDI-Interoperabilitätsanalyse schaffen Sie eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die Zukunft Ihrer EDI-Prozesse. Sie erhalten keine allgemeine Einschätzung, sondern eine strukturierte Bewertung auf Basis Ihrer konkreten Datenstrukturen, Formate und Geschäftsbeziehungen. Das entspricht dem KMLZ-Ansatz einer Einzelanalyse, GAP-Analyse und dokumentierten Handlungsempfehlung.

 

Ihre Vorteile

Präzise Bewertung statt pauschaler Einschätzung: Die Analyse erfolgt auf Ebene konkreter Geschäftsbeziehungen, Rechnungstypen und Datenstrukturen

Systematische Identifikation von Handlungsbedarf: Fehlende oder nicht korrekt strukturierte Pflichtangaben werden gezielt ermittelt

Nachvollziehbare DokumentationDie Ergebnisse werden in einer Kontrollmatrix aufbereitet und dokumentiert

Ausrichtung auf EN 16931Ihre EDI-Prozesse werden gezielt im Hinblick auf die Anforderungen an die Interoperabilität bewertet.

Lassen Sie prüfen, ob Ihre EDI-Rechnungen interoperabel sind.

Wir analysieren Ihre bestehenden EDI-Prozesse, identifizieren Schwachstellen und zeigen, welche Anpassungen erforderlich sind.

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FAQ

Sind EDI-Rechnungen ab 2028 noch zulässig?

Ja, aber nur dann, wenn sie interoperabel zur EN 16931 sind. Ohne Interoperabilität dürfen EDI-Rechnungen nur noch bis Ende 2027 genutzt werden. Für Leistungen nach dem 31.12.2027 dürfen nur noch EDI-Rechnungen ausgetauscht werden, die zur EN 16931 interoperabel sind. 

Was bedeutet Interoperabilität bei EDI?

Interoperabilität bedeutet, dass die umsatzsteuerlich geforderten Rechnungspflichtangaben aus dem genutzten elektronischen Rechnungsformat ohne Informationsverlust in gleicher Art und Weise weiterverarbeitet werden können, wie dies auf Basis einer EN 16931 E-Rechnung möglich ist.

Reicht es aus, dass EDI technisch funktioniert?

Nein. Maßgeblich ist nicht allein die technische Austauschbarkeit zwischen Rechnungsaussteller und -empfänger, sondern ob die steuerlich relevanten Inhalte vollständig, korrekt und normkonform weiterverarbeitet werden können. 

Wie prüft KMLZ die EDI-Interoperabilität?

KMLZ analysiert das bestehende EDI-Setup unter Berücksichtigung des verwendeten EDI-Standards, bewertet konkrete Geschäftsvorfälle und Geschäftsbeziehungen, führt eine GAP-Analyse durch und dokumentiert die Ergebnisse in einer Kontrollmatrix.

Welche Ergebnisse erhalten Unternehmen?

Unternehmen erhalten eine strukturierte Bewertung der Interoperabilität, eine Identifikation fehlender oder fehlerhaft strukturierter Pflichtangaben sowie konkrete Handlungsempfehlungen zur Ergänzung und Strukturierung der EDI-Daten.

Zertifiziert KMLZ EDI-Prozesse?

Ja. KMLZ kann eine mögliche Zertifizierung des EDI-Prozesses vornehmen, beispielsweise nach IDW PS 860.

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