Mit seiner Entscheidung vom 20.02.2026 hat der U.S. Supreme Court Zölle, die Präsident Donald Trump in seiner zweiten Amtszeit auf der Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) eingeführt hatte, für rechtswidrig erklärt (KMLZ Zoll Newsletter | 03/2026). Die zuständige Zollbehörde U.S. Customs and Border Protection (CBP) stellt sich nun auf die Bearbeitung der Erstattungsansprüche ein. Die Beantragung und die Erstattung sollen im digitalen Zollportal der USA (Automated Commercial Environment – ACE) erfolgen. Der Zugriff ist seit dem 20.04.2026 möglich.
1 Hintergrund
Dem U.S. Supreme Court oblag die Entscheidung über die Frage, ob die IEEPA-Zölle grundsätzlich rechtmäßig waren. Er hatte jedoch keine Aussage über die Modalitäten der Erstattung zu treffen. Einer der Richter erkannte bereits in dieser Entscheidung an, dass die Erstattung möglicherweise kompliziert sein könnte („refund process likely to be a mess“). Diese Vermutung hatte allerdings keine Auswirkungen auf die Entscheidung. Rechtsfragen zur Umsetzung der Erstattungen liegen im Zuständigkeitsbereich des U.S. Court of International Trade (CIT). Dieser hat am 04.03.2026 eine „order“ veröffentlicht, in der er erste Richtlinien für die Erstattungen formulierte. Darin gab er zwei Punkte vor:
Für Einfuhren, bei denen die Abgaben noch nicht festgesetzt wurden („unliquidated entries“), soll die Festsetzung ohne Berücksichtigung der IEEPA-Zölle erfolgen.
Für Einfuhren, bei denen die Abgaben zwar festgesetzt, aber noch anfechtbar sind („liquidation is not final“), sollen die Abgaben neu festgesetzt werden.
2 Anmeldung und Auszahlung der Erstattungsansprüche
Unternehmer mit Einfuhren, für die IEEPA-Zölle festgesetzt wurden, können diese Einfuhren im Zollsystem ACE seit dem 20.04.2026 anmelden. Hierfür stellt die Zollbehörde CBP im Zollportal ACE die Anwendung „Consolidated Administration and Processing of Entries – CAPE“ zur Verfügung. Zunächst sollen Einfuhren bearbeitet werden, bei denen die Abgaben noch nicht festgesetzt wurden („unliquidated entries“). Danach ist die Bearbeitung von Einfuhren geplant, bei denen die Abgaben innerhalb der letzten 80 Tage bereits festgesetzt wurden, diese Festsetzung aber noch anfechtbar oder bereits angefochten ist („liquidation is not final“).
Die Erstattungsanträge für die betroffenen Einfuhren können von den Unternehmen selbst oder von ihren beauftragten Zollagenten gestellt werden. Erforderlich ist ein Zugang zum Zollportal ACE. Die Erstattung muss in jedem Fall aktiv beantragt werden. Eine automatisierte Erstattung von Amts wegen ist derzeit nicht vorgesehen. Der Erstattungsantrag erfolgt über eine Auflistung der Einfuhren, in denen IEEPA-Zölle festgesetzt wurden, im CSV-Format. Es muss nur die Registernummer („entry number“) genannt werden. Die Anwendung CAPE identifiziert die in den Einfuhren angegebenen Zolltarifnummern (HTSUS-Codes), die den jeweiligen IEEPA-Zollsatz codieren. Die Erstattung erfolgt in einer gesammelten Zahlung für den jeweiligen Unternehmer auf seine angegebene Bankverbindung.
Einfuhren, bezüglich derer innerhalb der letzten 80 Tage ein Rechtsmittel eingelegt wurde („protest“), können ebenfalls in der Anwendung CAPE berücksichtigt werden. Das Rechtsmittel kann nach Informationen der Zollbehörde CBP zurückgenommen werden. Damit allerdings wird die Abgabenfestsetzung rechtskräftig, auch wenn die Erstattung nicht vollständig erfolgen sollte.
Einfuhren, bei denen die Zollbehörde CBP die IEEPA-Zölle bereits final festgesetzt hat („liquidation is final“), können zunächst nicht über die Anwendung CAPE angemeldet werden.
3 Absicherung der Erstattungsansprüche
Die Entscheidung des U.S. Supreme Court war für Unternehmer mit Einfuhrgeschäft in den USA eine gute Nachricht. Die anfängliche Unsicherheit hinsichtlich der Möglichkeit und der Motivation der Zollbehörde CBP, die Zölle tatsächlich zu erstatten, scheint nun ein Stück weit beseitigt. Allerdings sollten Unternehmer nicht von vornherein bereitwillig auf Rechtsmittel verzichten. Die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels („protest“) gegen eine Abgabenfestsetzung beträgt 180 Tage (19 U.S.C. § 1514.). Unter Umständen kann die Einlegung eines Rechtsmittels parallel zur Beantragung des Erstattungsanspruchs sinnvoll sein.
Offen ist derzeit noch die Frage, ob Unternehmen die Festsetzung von IEEPA-Zöllen auch dann noch anfechten können, wenn sie innerhalb der Frist von 180 Tagen kein Rechtsmittel („protest“) eingelegt haben. Der U.S. Court of International Trade hat sich hierzu bisher nicht ausdrücklich geäußert. In jedem Fall dürfte die Erstattung in diesen Fällen problematischer sein als über die Anwendung CAPE oder den Rechtsweg des „protest“. Unternehmen sollten daher in jedem Fall die Rechtsmittelfrist beachten.
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