Der U.S. Supreme Court hat Zölle, die Präsident Donald Trump in seiner zweiten Amtszeit auf der Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) eingeführt hatte, am 20.02.2026 für rechtswidrig erklärt. In seiner Entscheidung begründet das Gericht detailliert, weshalb der US-Präsident die Zölle nicht durch Executive Orders hätte einführen dürfen. Offen bleibt allerdings, ob US-Zölle auf anderen Rechtsgrundlagen eingeführt werden können. Das Weiße Haus hat bereits neue Zölle angekündigt. Unternehmer, die in den vergangenen Monaten Zölle für Einfuhren in die USA gezahlt haben, die auf der nun verworfenen Rechtsgrundlage beruhen, können jedoch mit Erstattungen rechnen.
1 Hintergrund
Der U.S. Supreme Court hatte zu klären, ob der US-Präsident auf Grundlage des IEEPA eigenständig durch Executive Orders gesetzliche Regelungen zur Zollerhebung erlassen darf. Das 1977 verabschiedete IEEPA ist eine Art Notstandsgesetz. Es ermächtigt den US-Präsidenten zur Einführung gesetzlicher Regelungen ohne Beteiligung des Kongresses, um „ungewöhnliche und außerordentliche“ ausländische Bedrohungen für die nationale Sicherheit, Außenpolitik oder Wirtschaft der USA zu bewältigen. Als Abwehrmaßnahme gegen solche Bedrohungen kommt zum Beispiel in Frage, Transaktionen mit ausländischem Vermögen zu untersagen bzw. zu kontrollieren oder Sanktionen zu verhängen. Die Gesetzgebungskompetenz bei der Erhebung von Steuern, Abgaben und Zöllen liegt nach der US-amerikanischen Verfassung grundsätzlich beim Kongress. Streitig war, ob der Kongress mit der Formulierung „regulate … importation“ im IEEPA den US-Präsidenten auch dazu ermächtigt, gesetzliche Regelungen zur Erhebung von Zöllen zu erlassen.
2 Historie
Nach seinem Amtsantritt im Januar 2025 bezeichnete US-Präsident Trump den Zustrom illegaler Drogen (Fentanyl) aus Kanada, Mexiko und China sowie „große und persistente“ Handelsdefizite als ausländische Bedrohungen, die für die Vereinigten Staaten „ungewöhnlich und außerordentlich“ seien. Damit sah er den Anwendungsbereich des IEEPA als eröffnet an. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Drogenhandels führte er auf dieser Grundlage Zölle von bis zu 25% auf Einfuhren aus Kanada, Mexiko und China ein. Im Rahmen der sogenannten „reciprocal tariffs“ zur Verringerung der Handelsdefizite belegte er „alle Importe aller Handelspartner“ mit einem Mindestzoll von 10%. Einfuhren bestimmter Waren aus einzelnen Staaten und Zollgebieten unterlagen zwischenzeitlich noch deutlich höheren Zöllen. In der Folgezeit passte Trump die Zölle mehrfach an. Insbesondere senkte er Zollsätze, wenn sich Handelspartner auf ein für die USA vorteilhaftes Handelsabkommen einließen, oder drohte Erhöhungen an, wenn sie ein solches Abkommen verweigerten. Einfuhren der meisten Waren aus der EU unterlagen zuletzt einem Mindestzollsatz von 15%. Mehrere Unternehmen und US-Bundesstaaten klagten gegen die von der US-Regierung unter Trump eingeführten Zölle. Zölle auf anderen Rechtsgrundlagen wegen unfairer Handelspraktiken (sec. 301 der U.S. Trade Acts) und auch die bisherigen Zölle auf Stahl und Aluminium aus der EU (sec. 232 der Trade Expansion Acts) waren nicht Gegenstand des Verfahrens.
3 Entscheidung
Der Supreme Court – das höchste US-amerikanische Gericht – entschied mit sechs zu drei Stimmen gegen die US-Regierung und erklärte die auf Grundlage des IEEPA eingeführten Zölle für rechtswidrig. Zunächst stellte der Supreme Court klar, dass die US‑Verfassung die Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet der Steuern, Zölle und sonstigen Abgaben dem Kongress zuweist. Eine eigenständige Gesetzgebungskompetenz des Präsidenten bestehe grundsätzlich nicht. Auch die im IEEPA vorgesehenen Kompetenzübertragungen für Ausnahmesituationen könnten die von Donald Trump eingeführten Zölle nicht rechtfertigen. Der Supreme Court teilte die Ansicht der US-Regierung nicht, wonach die Formulierung „regulate … importation“ den US-Präsidenten entsprechend ermächtige. Das Gericht betont, dass „Zölle“ im IEEPA überhaupt nicht genannt würden. Angesichts der wirtschaftlichen und politischen Tragweite der Maßnahmen – unbeschränkte Zölle in beliebiger Höhe, für beliebige Dauer und gegenüber sämtlichen Staaten – verlangt das Gericht eine klare gesetzliche Grundlage („clear congressional authorization“). Auch die Geschichte des IEEPA spreche gegen eine Kompetenz zur Einführung von Zöllen. In der Vergangenheit sei das IEEPA für Sanktions- und Kontrollmaßnahmen eingesetzt worden, nicht aber für die Einführung neuer Zölle.
4 Auswirkungen für die Praxis
Die Entscheidung setzt der von US-Präsident Trump für sich beanspruchten Macht Grenzen. Nach den Ausführungen des Supreme Court ist schwer vorstellbar, dass Zölle in derartigem Umfang ohne Beteiligung des Kongresses eingeführt werden können. Allerdings setzt sich der Supreme Court in seiner Entscheidung nicht mit der Frage auseinander, ob die US-Zölle generell mit Völkerrecht vereinbar sind. Die World Trade Organisation oder das General Agreement of Tariffs and Trade finden in dem Urteil keine Erwähnung. Das Weiße Haus kündigte bereits an, ab heute, den 24.02.2026, 10% Zölle auf alle Waren einzuführen. Als Rechtsgrundlage soll sec. 122 der Trade Acts dienen, der Maßnahmen für zunächst begrenzte Dauer (150 Tage) und in begrenztem Umfang (max. 15%) gestattet. US-Präsident Trump hatte zwar angekündigt, statt 10% die vollen 15% auszuschöpfen. Eine entsprechende Executive Order ist bisher aber nicht bekannt. Die nach IEEPA erhobenen Zölle sind voraussichtlich im großen Umfang zu erstatten. Die Zuständigkeit in Rechtsfragen hinsichtlich der Erstattung liegt beim Court of International Trade (CIT). Dort anhängige Verfahren waren zuletzt bis zur Entscheidung des Supreme Court ausgesetzt. Neben der Frage, ob Erstattungen rechtlich geboten sind, ist auch offen, wie die Erstattung umgesetzt werden soll. Einer der Richter betonte die hier möglichen Probleme („refund process likely to be a mess“).
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