DR. ATANAS MATEEV

Partner

Dipl.-Wirtschaftsjurist (Univ.), Steuerberater
Telefon: +49 89 217501253
E-Mail: atanas.mateev@kmlz.de

Lebenslauf

Atanas Mateev arbeitet seit 2016 für KMLZ. Seit 2019 ist er als Managing Associate und seit 2024 als Partner im Münchener Büro tätig.

Atanas Mateev ist spezialisiert auf grenzüberschreitende Umsatzsteuerberatung und berät unsere Mandanten in allen umsatzsteuerlichen Fragen im In- und Ausland. Er unterstützt unsere Mandanten bei der Abgabe umsatzsteuerrelevanter Meldungen in Deutschland und im Ausland und vertritt sie in Einspruchs- und Klageverfahren.
Einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt bilden dabei die Branchen E-Commerce, Maschinen- und Anlagenbau sowie die Automobilbranche.

Atanas Mateev promovierte im Insolvenz- und Steuerrecht und ist Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule Augsburg. Er hält regelmäßig Vorträge und Inhouse-Schulungen zu Umsatzsteuerthemen und ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen.

Veröffentlichungen

Monographien

  • Vergleich der außergerichtlichen und insolvenzrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Entschuldung durch Umwandlung von Verbindlichkeiten „Eine Betrachtung im Gesellschafts-, Insolvenz- und Steuerrecht“. Verlag Dr. Kovac, ISBN 978-3-8300-9259-9; ISSN: 1860-8868.

Aufsätze

  • Umsatzsteuer von null bei Photovoltaikanlagen - BMF veröffentlicht ein Ergänzungsschreiben und erweitert den Anwendungsbereich der Norm, DStR 2024, S. 468
  • Kein Entkommen mehr: Einführung einer B2B-E-Rechnungspflicht in Deutschland, Zoll + MWST Revue 4/2023, S. 219, zusammen mit Dr. Katharina Artinger
  • BMF-Schreiben zu Reihengeschäften – Die Ansicht der Finanzverwaltung zur umsatzsteuerlichen Beurteilung von nationalen und grenzüberschreitenden Sachverhalten, MwStR 16/2023, S. 601
  • Umsatzsteuer von null bei Photovoltaikanlagen: Die einzelnen Voraussetzungen vor dem Hintergrund des BMF-Schreibens v. 27.2.2023, DStR 2023, S. 975
  • VAT in the Digital Age in der EU, Zoll + MwSt Review, 01/2023, S. 11
  • Mehrwertsteuerliche Fallstricke bei grenzüberschreitenden Projekten im Anlagenbau - Teil 1,IWB 15/2022, S. 603
  • Mehrwertsteuerliche Fallstricke bei grenzüberschreitenden Projekten im Anlagenbau - Teil 2, IWB 19/2022, S. 779
  • Mehrwertsteuerliche Fallstricke bei grenzüberschreitenden Projekten im Anlagenbau - Teil 3, IWB 23/2022, S. 949
  • JStG 2022-Entwurf: Null Prozent Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen - aber auch null Fragen?,DStR 46/2022, S. 2337, zusammen mit Prof. Dr. Oliver Zugmaier
  • Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets zum 1.4.2021 bzw. 1.7.2021 – BMF-Schreiben v. 1.4.2021, DStR 2021, S. 2377, zusammen mit Dr. Matthias Oldiges
  • E-Commerce: mehrwertsteuerliche Änderungen in der Europäischen Union zum 1. Juli 2021, Zoll + MWST Revue 01/2021, S. 4
  • Die Transportveranlassung beim Versandhandel aus Sicht des EuGH,NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht 2020, S. 3182
  • Umsatzsteuerliche Änderungen im E-Commerce durch das JStG 2020 – Erneuter Anpassungsbedarf für Online-Marktplätze und Onlinehändler,DStR 2020, S. 1937, zusammen mit Dr. Matthias Oldiges
  • Hostingdienste in Rechenzentrum keine grundstücksbezogene Leistung, DStR 2020, S. 1603
  • Umsatzsteuerliche Organschaft: BFH bestätigt – keine wirtschaftliche Eingliederung bei rein bilanziellen Beziehungen, BFH, Beschluss v. 13.11.2019V R 30/18, Umsatzsteuer direkt digital Nr. 10/2020, S. 2
  • Der neue Grundstücksbegriff in der Umsatzsteuer – Arbeit an einer Maschine eine grundstücksbezogene Dienstleistung?,DStR 2019, S.2064, zusammen mit Ronny Langer
  • Umsatzsteuerliche Organschaft: Sind wir jetzt zusammen? Ja oder Nein, aber kein Vielleicht,Umsatzsteuer direkt digital Nr. 10/2019, S. 15
  • Umsatzsteuerliche Organschaft: Keine wirtschaftliche Eingliederung bei unwesentlichen Leistungen, FG München, Urteil vom 13.9.2018 - 3 K 949/16, USt direkt digital Nr. 22, S. 6
  • Konsignationslager: Finanzverwaltung übernimmt BFH-Rechtsprechung,USt direkt digital, Ausgabe 21/2017, S. 13
  • Steuerbefreiung bei Online-Kreditvermittlung, UR 2017, S. 534, zusammen mit Ronny Langer
  • Der neue Grundstücksbegriff in der Umsatzsteuer – Ist eine Maschine ein Grundstück?, DStR 2017, S. 809, zusammen mit Ronny Langer
  • Konsignationslager: Direktlieferungen auch bei Zwischenlagerung möglich, USt direkt digital, Ausgabe 4/2017, S. 16

Anmerkungen

  • Anmerkung zu FG, Urteil vom 24.07.2023 - 5 K 80/21 - Vorsteuerabzug aus Subunternehmerrechnungen - eingeschränkte Geltung des Grundsatzes der Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer - Nichtabgabe des wahren Lieferers, MwStR 2023, S. 902
  • Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 09.12.2021 – C-154/20 - Kein Vorsteuerabzug aus einer Eingangsleistung, wenn der Leistungsempfänger nicht nachweisen kann, dass der Leistende ein Steuerpflichtiger ist - Kemwater ProChemie s. r. o., MwStR 2022, S. 148
  • Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 18.06.2020 - C-276/18 - KrakVet Marek Batko - Bestimmung des Ortes des steuerlichen Umsatzes – Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden, MwStR 2020, S. 699
Deutsch

Atanas Mateev arbeitet seit 2016 für KMLZ. Seit 2019 ist er als Managing Associate und seit 2024 als Partner im Münchener Büro tätig.

Atanas Mateev ist spezialisiert auf grenzüberschreitende Umsatzsteuerberatung und berät unsere Mandanten in allen umsatzsteuerlichen Fragen im In- und Ausland. Er unterstützt unsere Mandanten bei der Abgabe umsatzsteuerrelevanter Meldungen in Deutschland und im Ausland und vertritt sie in Einspruchs- und Klageverfahren.
Einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt bilden dabei die Branchen E-Commerce, Maschinen- und Anlagenbau sowie die Automobilbranche.

Atanas Mateev promovierte im Insolvenz- und Steuerrecht und ist Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule Augsburg. Er hält regelmäßig Vorträge und Inhouse-Schulungen zu Umsatzsteuerthemen und ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen.

Position: 
Partner
Ort: 
München
Qualifikationen: 

Partner

Dipl.-Wirtschaftsjurist (Univ.), Steuerberater
Telefon: +49 89 217501253
E-Mail: atanas.mateev@kmlz.de

Nachname: 
MATEEV
Sortierung umgehen: 
0
Veröffentlichungen: 

Monographien

  • Vergleich der außergerichtlichen und insolvenzrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Entschuldung durch Umwandlung von Verbindlichkeiten „Eine Betrachtung im Gesellschafts-, Insolvenz- und Steuerrecht“. Verlag Dr. Kovac, ISBN 978-3-8300-9259-9; ISSN: 1860-8868.

Aufsätze

  • Umsatzsteuer von null bei Photovoltaikanlagen - BMF veröffentlicht ein Ergänzungsschreiben und erweitert den Anwendungsbereich der Norm, DStR 2024, S. 468
  • Kein Entkommen mehr: Einführung einer B2B-E-Rechnungspflicht in Deutschland, Zoll + MWST Revue 4/2023, S. 219, zusammen mit Dr. Katharina Artinger
  • BMF-Schreiben zu Reihengeschäften – Die Ansicht der Finanzverwaltung zur umsatzsteuerlichen Beurteilung von nationalen und grenzüberschreitenden Sachverhalten, MwStR 16/2023, S. 601
  • Umsatzsteuer von null bei Photovoltaikanlagen: Die einzelnen Voraussetzungen vor dem Hintergrund des BMF-Schreibens v. 27.2.2023, DStR 2023, S. 975
  • VAT in the Digital Age in der EU, Zoll + MwSt Review, 01/2023, S. 11
  • Mehrwertsteuerliche Fallstricke bei grenzüberschreitenden Projekten im Anlagenbau - Teil 1,IWB 15/2022, S. 603
  • Mehrwertsteuerliche Fallstricke bei grenzüberschreitenden Projekten im Anlagenbau - Teil 2, IWB 19/2022, S. 779
  • Mehrwertsteuerliche Fallstricke bei grenzüberschreitenden Projekten im Anlagenbau - Teil 3, IWB 23/2022, S. 949
  • JStG 2022-Entwurf: Null Prozent Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen - aber auch null Fragen?,DStR 46/2022, S. 2337, zusammen mit Prof. Dr. Oliver Zugmaier
  • Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets zum 1.4.2021 bzw. 1.7.2021 – BMF-Schreiben v. 1.4.2021, DStR 2021, S. 2377, zusammen mit Dr. Matthias Oldiges
  • E-Commerce: mehrwertsteuerliche Änderungen in der Europäischen Union zum 1. Juli 2021, Zoll + MWST Revue 01/2021, S. 4
  • Die Transportveranlassung beim Versandhandel aus Sicht des EuGH,NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht 2020, S. 3182
  • Umsatzsteuerliche Änderungen im E-Commerce durch das JStG 2020 – Erneuter Anpassungsbedarf für Online-Marktplätze und Onlinehändler,DStR 2020, S. 1937, zusammen mit Dr. Matthias Oldiges
  • Hostingdienste in Rechenzentrum keine grundstücksbezogene Leistung, DStR 2020, S. 1603
  • Umsatzsteuerliche Organschaft: BFH bestätigt – keine wirtschaftliche Eingliederung bei rein bilanziellen Beziehungen, BFH, Beschluss v. 13.11.2019V R 30/18, Umsatzsteuer direkt digital Nr. 10/2020, S. 2
  • Der neue Grundstücksbegriff in der Umsatzsteuer – Arbeit an einer Maschine eine grundstücksbezogene Dienstleistung?,DStR 2019, S.2064, zusammen mit Ronny Langer
  • Umsatzsteuerliche Organschaft: Sind wir jetzt zusammen? Ja oder Nein, aber kein Vielleicht,Umsatzsteuer direkt digital Nr. 10/2019, S. 15
  • Umsatzsteuerliche Organschaft: Keine wirtschaftliche Eingliederung bei unwesentlichen Leistungen, FG München, Urteil vom 13.9.2018 - 3 K 949/16, USt direkt digital Nr. 22, S. 6
  • Konsignationslager: Finanzverwaltung übernimmt BFH-Rechtsprechung,USt direkt digital, Ausgabe 21/2017, S. 13
  • Steuerbefreiung bei Online-Kreditvermittlung, UR 2017, S. 534, zusammen mit Ronny Langer
  • Der neue Grundstücksbegriff in der Umsatzsteuer – Ist eine Maschine ein Grundstück?, DStR 2017, S. 809, zusammen mit Ronny Langer
  • Konsignationslager: Direktlieferungen auch bei Zwischenlagerung möglich, USt direkt digital, Ausgabe 4/2017, S. 16

Anmerkungen

  • Anmerkung zu FG, Urteil vom 24.07.2023 - 5 K 80/21 - Vorsteuerabzug aus Subunternehmerrechnungen - eingeschränkte Geltung des Grundsatzes der Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer - Nichtabgabe des wahren Lieferers, MwStR 2023, S. 902
  • Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 09.12.2021 – C-154/20 - Kein Vorsteuerabzug aus einer Eingangsleistung, wenn der Leistungsempfänger nicht nachweisen kann, dass der Leistende ein Steuerpflichtiger ist - Kemwater ProChemie s. r. o., MwStR 2022, S. 148
  • Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 18.06.2020 - C-276/18 - KrakVet Marek Batko - Bestimmung des Ortes des steuerlichen Umsatzes – Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden, MwStR 2020, S. 699