Die Bundesregierung startet einen neuen Anlauf zur Änderung des Strom- und Energiesteuerrechst nach dem gescheiterten Entwurf von 2024. Die Änderungen im Energiesteuerrecht umfassen u. a. die Einführung einer Definition von Designerkraftstoffen, die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Pflanzenölen, die Erweiterung der steuerfreien Verwendung von Energieerzeugnissen in Wasserfahrzeugen, die Anpassung der Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse an EU-Vorgaben und die Einführung neuer Mitteilungspflichten für Steuerschuldner. Das Gesetz soll ab dem 01.01.2026 in Kraft treten.
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