Neben praktischen Umsetzungsschwierigkeiten haben sich durch die befristete Steuersatzsenkung in materiell-rechtlicher Hinsicht zahlreiche Fragestellungen ergeben. Dem hat das BMF bereits mit dem Schreiben vom 30.06.2020 Rechnung getragen, das jetzt von einem neuen, am 04.11.2020 veröffentlichten BMF-Schreiben ergänzt wurde. Das neue BMF-Schreiben befasst sich vorrangig mit den Fragestellungen, die mit der Rückkehr zur „Normalsteuerphase“ zum 01.01.2021 verbunden sind. Die aufgegriffenen Regelungen sind weitestgehend zu begrüßen, zumindest führen sie zu einem erhöhten Maß an Rechtssicherheit. Dennoch können viele praxisrelevante Fragen weiterhin noch nicht rechtssicher beantwortet werden.
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