Umsatzsteuer Newsletter

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Wird ein Waldgrundstück erworben, fällt laut BFH keine Grunderwerbsteuer an, sofern die Forstbäume zivilrechtlich und damit auch steuerrechtlich als Scheinbestandteile zu qualifizieren sind. Ob sich hieraus auch eine Auswirkung auf die Umsatzbesteuerung ergibt, richtet sich danach, ob der Veräußerer die Durchschnittssatzbesteuerung anwendet.
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Neun (!) Jahre Übergangsfrist bei § 2b UStG: ein Vorgang in der deutschen Steuergesetzgebung, der seinesgleichen sucht. Die Vertreter von Bund, Länder und Kommunen sowie anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts nehmen das Weihnachtsgeschenk aus Berlin gerne an. Nach der Bescherung aber sollte die öffentliche Hand sich nicht ausruhen. Die bereits begonnenen Arbeiten müssen zügig zu Ende geführt und die notwendigen Organisationsstrukturen geschaffen werden, damit eine Umsetzung nun in zwei Jahren möglich ist. Es gibt noch viel zu tun.
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Umsatzsteuer Newsletter 60/2022
Folgende umsatzsteuerliche Änderungen gibt es in Europa: +++ Luxemburg senkt Steuersätze zum Jahreswechsel für ein Jahr +++ Schweiz erhöht Steuersätze ab 2024 +++ Belgien verlängert Anwendung des temporär gesenkten Steuersatzes auf Energie, verlängert Festsetzungsverjährung und passt Steuerschuldübergang an +++ Polen verlängert Anwendung der temporär gesenkten Steuersätze auf Lebensmittel und beendet Steuersatzsenkung für Kraftstoffe +++ Kroatien führt Euro als Landeswährung ein +++ Finnland senkt temporär Steuersätze für Elektrizität und für Personenbeförderung +++
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