Umsatzsteuer Newsletter

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Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zielt auf die Verstärkung der ausschließlich maschinellen Veranlagung ab. Durch die Einführung eines neuen „qualifizierten Freitextfeldes“ soll der Steuerpflichtige auch in Zukunft eine personelle Veranlagung herbeiführen können. Dies soll steuerstrafrechtliche Risiken minimieren. Umgekehrt können unterlassene Angaben in diesem Feld ein solches Risiko auch erst begründen. Daher sollte in Zukunft besonderer Augenmerk auf die ordnungsgemäße Bearbeitung des Freitextfeldes gelegt werden.
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Erst vor wenigen Wochen hat der EuGH sein Urteil in der Rs. Senatex veröffentlicht. Darin bestätigt der EuGH, dass eine Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs rückwirkend korrigiert werden kann. Der BFH hat die Rs. Senatex nun erstmalig in einem am 21.12.2016 veröffentlichten Urteil aufgegriffen. Er ändert seine Rechtsprechung und erkennt eine rückwirkende Rechnungsberichtigung ebenfalls an. Diese ist bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht möglich.
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Umsatzsteuer Newsletter 33/2016
BELGIEN soll Umsatzsteuervorauszahlungen für Quartalsmelder abschaffen +++ FRANKREICH denkt über Erhöhung des Regelsteuersatzes nach +++ ITALIEN verpflichtet Unternehmen zur Abgabe von Quartalserklärungen und verschiebt Steuersatzerhöhung +++ NORWEGEN führt Reverse-Charge-Mechanismus für die Einfuhrumsatzsteuer ein +++ ÖSTERREICH vereinfacht Nachweispflicht für missglückte innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte +++ POLEN führt Deregistrierung von Amts wegen und Strafzuschläge für Umsatzsteuerverkürzung ein +++ RUMÄNIEN senkt Regelsteuersatz +++ SPANIEN erweitert elektronische Meldepflichten +++ UNGARN verschärft Rechnungspflichtangaben
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