Umsatzsteuer Newsletter

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Bei einem Leistungsangebot unter Selbstkostenpreis kommt es oft zu Vorsteuerüberhängen. Ende 2016 wertete der V. Senat des BFH eine daraus entstandene Asymmetrie als Zeichen dafür, dass der Leistende nicht als Unternehmer tätig ist (KMLZ Newsletter 8/2017). Der Vorsteuerabzug wäre dann nicht möglich. Ein neues Urteil des XI. Senats verdeutlicht, dass bei dieser Prüfung der Unternehmereigenschaft alle Gesichtspunkte des Einzelfalls im Rahmen einer Gesamtabwägung zu berücksichtigen sind. Diese auf die öffentliche Hand bezogene Entscheidung kann auch für die Privatwirtschaft Auswirkungen haben.
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Umsatzsteuer Newsletter 26/2017
Der BFH hat die Frage nach der Steuerbefreiung für Fahrschulen dem EuGH zur Klärung vorgelegt (Az. V R 38/16). Die Vorlagefragen sind begrüßenswerterweise umfangreich. Sollte der EuGH die Steuerbefreiung bejahen, würde dies ihren Anwendungsbereich ausweiten. Dann könnten auch die Leistungen anderer gewerblicher Schulen und selbstständiger Lehrer umsatzsteuerfrei sein. Um in diesem Fall optimal von der Steuerbefreiung profitieren zu können, besteht für betroffene Unternehmer bereits jetzt Handlungsbedarf.
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Durch die Einführung eines Split-Payment-Systems will der rumänische Fiskus künftig den Zahlungsverkehr zwischen Steuerpflichtigen kontrollieren. Ab 01.01.2018 sollen Leistungsempfänger den in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbetrag zwingend auf ein spezielles Steuerkonto des Leistenden überweisen. Dies gilt auch für nicht in Rumänien ansässige, dort lediglich umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen.
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