Umsatzsteuer Newsletter

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Umsatzsteuer Newsletter 02/2018
Der Wechsel ins Jahr 2018 brachte im Zollrecht einige wenige Rechtsänderungen. Sie betreffen vor allem den Zolltarif sowie Zollaussetzungen und -kontingente. Dabei erfuhr der Zolltarif nicht nur redaktionelle Änderungen. Auch die Zollsätze für verschiedene Waren wurden angepasst bzw. reduziert. Daneben änderten sich die Vorschriften zur Ausfertigung von Erklärungen zum Warenursprung. Sowohl im APS als auch bei CETA ist in bestimmten Fällen nunmehr der Status als registrierter Ausführer (REX) erforderlich.
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Wir wünschen Ihnen ein frohes und erfolgreiches (Umsatzsteuer-) Jahr 2018! Zum Jahreswechsel 2017/2018 gibt es zwar keine großen Gesetzesänderungen im Bereich der Umsatzsteuer. Jedoch sind zum einen verschiedene Nichtbeanstandungsregelungen am 31.12.2017 abgelaufen. Zum anderen sollten Unternehmen im Laufe des Jahres tätig werden, um gegebenenfalls rechtzeitig vor Ablauf von Übergangsregelungen zum 31.12.2018 die erforderlichen Maßnahmen und Änderungen umsetzen zu können.
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Umsatzsteuer Newsletter 43/2017
FRANKREICH hat keine Frist für Vorsteuervergütungsanträge und verpflichtet zur elektronischen Abrechnung +++ ITALIEN verkürzt Frist für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs +++ KROATIEN regelt Korrekturmöglichkeiten und führt Erleichterungen bei der Einfuhrumsatzsteuer ein +++ NORWEGEN erhöht den ermäßigten Steuersatz +++ POLEN verschiebt Einführung des Split-Payment-Systems +++ RUMÄNIEN konkretisiert Anwendungsbereich des Split-Payment-Systems +++ UNGARN veröffentlicht Details zur verpflichtenden elektronischen Übermittlung von Rechnungspflichtangaben
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