Der EuGH hat mit Urteil v. 21.02.2013, Rs. C-18/12 – Zamberk, Eintrittskarten zu Schwimmbädern und Aquaparks von der Mehrwertsteuer frei gestellt. Das Urteil hat unmittelbare Bedeutung für das deutsche Recht. Es eröffnet Gestaltungsspielräume für die Zukunft und unter Umständen auch für die Vergangenheit.
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