Die Diskussion um die Auswirkung einer späteren Rechnungsberichtigung bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften kann man nach der zweiten Runde als beendet ansehen. Denn das EuG stellt unmissverständlich klar, dass eine Rechnungsberichtigung im Kontext von Dreiecksgeschäften weder Wirkung für die Vergangenheit noch für die Gegenwart hat. Es bleibt damit der Linie des EuGH in der Rs. Luxury Trust Automobile treu. Missglückte Dreiecksgeschäfte können nicht geheilt werden. Eine sichere Identifizierung und saubere Abwicklung bleibt daher Pflicht!