Für den Münzhandel bringen das BMF-Schreiben vom 18.12.2025 und die damit einhergehende Aufhebung des BMF-Schreibens vom 07.01.2005 weitreichende Änderungen mit sich. Das BMF schränkt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes insbesondere auf unedle Münzen und kursgültige Münzen aus Edelmetallen ein. Die aufwändige Einzelfallprüfung, ob eine Münze die Eigenschaft eines Sammlungsstücks erfüllt, gewinnt zunehmend an Bedeutung.