Das BMF hat am 16.02.2016 ein Schreiben zum Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhrlieferungen erlassen, das für die Unternehmen Konfliktpotenzial bieten kann. Das BMF schließt die Vorsteuervergütung aus, wenn der Lieferer wegen Mängeln beim Buch- oder Belegnachweis mit Umsatzsteuer abrechnet, aber feststeht, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vorlagen. Die Lieferer müssten bei Zweifeln immer noch mit Umsatzsteuer abrechnen. Die Abnehmer aber sollten Vorsicht walten lassen. Ihr Vorsteuerabzug ist in Gefahr. Das BMF möchte damit Steuerausfällen im Vorsteuervergütungsverfahren entgegenwirken. Für das Veranlagungsverfahren soll das Schreiben dem Vernehmen nach nicht anwendbar sein. Es ist zu hoffen, dass die Finanzämter dies auch so verstehen.
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