Bereits am 30.06.2013 sind Änderungen hinsichtlich der Rechnungsausstellung in Kraft getreten. Das BMF hat mit Schreiben vom 25.10.2013 zu diesen Änderungen Stellung genommen. Insbesondere zum Thema „Gutschrift“ enthält das BMF-Schreiben Erleichterungen für die Praxis. Es wird klargestellt, dass für sog. kaufmännische Gutschriften weiterhin der Begriff „Gutschrift“ verwendet werden kann. Wichtig ist zudem die Nichtbeanstandungsregelung für Rechnungen, die bis 31.12.2013 ausgestellt werden.
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