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    EU-Parlament stimmt für Handelsdeal mit den USA – 15% Zoll für EU-Waren und Zollfreiheit für US-Waren
    Zoll Newsletter 06/2026

    Nach dem zuletzt ungewissen Verhältnis zwischen der EU und den USA macht das EU-Parlament nun den Weg frei für planbare Handelsbedingungen mit den USA. Mit dem sogenannten „Turnberry-Deal“ tarieren die EU und die USA ihre Handelsbeziehungen neu aus. Die Vereinbarung  basiert auf Verhandlungen der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Donald Trump im schottischen Turnberry Golf Club im Sommer 2025. Vor allem Einfuhren von Waren mit Ursprung in den USA in die EU profitieren von dem Abkommen. Für zahlreiche Industriewaren beträgt der künftige Zollsatz 0%. Waren mit Ursprung in der EU, die in die USA eingeführt werden, unterliegen künftig einem Zollsatz von 15%. Davon erhofft sich insbesondere die Industrie spürbare Entlastungen, politisch jedoch ist das Abkommen umstritten. Die Handelsbeziehungen zwischen beiden Wirtschaftsräumen bleiben weiter angespannt.

     

    1    Umsetzung und Inhalte

    Das EU-Parlament beschloss am 16.06.2026 die Verordnung, mit der die einzelnen Inhalte des Turnberry-Deals umgesetzt werden sollen: Der Zollsatz für bestimmte Waren mit Ursprung in den USA reduziert sich auf 0%. Hiervon betroffen sind zahlreiche Waren aus der Agrar- und Pharmaindustrie sowie aus dem Industriesektor, z.B. Stahl- und Aluminiumwaren. Neben der Einführung dieses 0%-Zollsatzes eröffnet die Verordnung Zollkontingente für weitere Waren. Im Rahmen von Zollkontingenten können Waren vergünstigt eingeführt werden, bis das Volumen des Kontingents erschöpft ist. Hierunter fallen unter anderem tierische Produkte sowie Tierfutterprodukte mit Ursprung in den USA.

    Übergangsweise soll der Ursprung einer Ware anhand der Regelungen zum nicht-präferenziellen Warenursprung (Art. 59 ff. UZK) bestimmt werden. Danach gilt eine Ware als Ursprungsware, wenn sie vollständig in dem Gebiet einer Vertragspartei gewonnen oder hergestellt wurde (Art. 60 Abs. 1 UZK). Sind mehrere Länder oder Gebiete an der Herstellung beteiligt, richtet sich der Warenursprung danach, wo die Ware die letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Bearbeitung erfahren hat (Art. 60 Abs. 2 UZK).

    Daneben konnte das Europäische Parlament in das Abkommen zusätzliche Bedingungen zum Schutz der Wirtschaft in der EU aufnehmen. Die EU kann die Geltung des Zollsatzes von 0% oder der Zollkontingente mithilfe eines Rechtsaktes einseitig aussetzen, wenn sich die USA ihrerseits nicht an die Abmachungen des Turnberry-Deals halten. Insbesondere wenn die USA den Zollsatz auf Waren mit Ursprung in der EU absprachewidrig auf mehr als 15% erhöhen, kann die EU ihrerseits die Vergünstigungen für die USA außer Kraft setzen. Gleiches gilt, sobald für die europäische Wirtschaft ein Schaden aus den US-Importen droht. Dies kann der Fall sein, wenn die in der EU produzierte Ware infolge der Einfuhr günstiger Waren aus den USA keinen Absatz mehr findet. Nach der sogenannten Sunset‑Klausel bleibt die Verordnung zunächst nur bis Ende 2029 wirksam. Sie kann von der EU einseitig verlängert werden. Wahrscheinlicher ist jedoch eine Nachverhandlung mit der US-amerikanischen Administration, die auf die aktuelle Trump-Administration folgt.

     

    2    Wirtschaftliche Tragweite und Entlastungen für die Industrie

    Die Umsetzung des Turnberry-Deals könnte zunächst planbare Bedingungen für die kommenden zwei Jahre bis zum Rest der Trump-Administration bringen. Wirtschaftsbeteiligte können sich auf die Einfuhrkonditionen von US-Waren in die EU oder von EU-Waren in die USA einstellen. Ob diese Vereinbarung die Amtszeit der Trump Administration übersteht, bleibt abzuwarten. Freilich können künftig abweichende wirtschaftspolitische Maßnahmen der USA nicht mit einer EU-Verordnung verhindert werden.

    Vorteile wird die Umsetzung vor allem für die Unternehmen mit Einfuhrgeschäft von US-Waren in der EU haben. Ihre Einfuhren können künftig spürbar von Vergünstigungen profitieren. Auch Unternehmen, die EU-Waren in die USA exportieren, dürften Vorteile haben. Der Zollsatz von 15% kann vorsichtig als Kalkulationsgröße für Einfuhren in den nächsten Monaten herangezogen werden. Eine Garantie für seinen Bestand gibt es natürlich nicht. Für die EU-Wirtschaft geht die Umsetzung voraussichtlich mit neuen Drucksituationen einher. Denn während Einfuhren in die EU günstiger werden, verbessert sich die Absatzmöglichkeit von EU-Waren in den USA nicht. Die Europäische Kommission schätzt, dass Einführer und Verbraucher in der EU dennoch jährlich rund 5 Milliarden Euro an Zöllen einsparen könnten.

    Besonders Branchen mit starkem transatlantischen Bezug, wie etwa die europäische Automobilindustrie, hatten sich deutlich für das Abkommen ausgesprochen. Viele dieser Unternehmen produzieren Fahrzeuge in den USA für den europäischen Markt und profitieren nun davon, dass der bisherige Zollsatz von 10% auf US‑Autos bei Einfuhren in die EU vollständig entfällt. Der Zollsatz für Einfuhren von EU-Autos in die USA halbiert sich nahezu von 27,5% auf 15%.

     

    3    Einigung unter Vorbehalt: Transatlantische Beziehungen im Spannungsfeld

    Auch wenn die Zustimmung des EU‑Parlaments ein Schritt hin zur Stabilisierung der transatlantischen Handelsbeziehungen ist, bleibt das Verhältnis der Wirtschaftspartner zueinander komplex und weiterhin anfällig für Konflikte. Noch während die EU und die USA über den Inhalt des Turnberry-Deals verhandelten, drohte Präsident Trump bereits erneut mit Zöllen auf französische Weine und Champagner. Grund hierfür waren Vorschläge für eine Digitalsteuer, die vor allem amerikanische Konzerne treffen würde. Die EU-Mitgliedstaaten müssen dem Turnberry-Deal noch zustimmen.

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