Zoll Newsletter 07/2025
EuGH zu Rückwaren: Keine Einfuhrmehrwertsteuer bei Verstößen gegen formale Zollpflichten
Bei Verstößen gegen Zollvorschriften entstehen nicht automatisch Einfuhrabgaben. Wenn die materiellen Voraussetzungen für eine zollfreie Einfuhr vorliegen, kann ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften unbeachtlich sein. Dies gilt erst recht für die Einfuhrumsatzsteuer, wie eine aktuelle Entscheidung des EuGH zeigt. Die Entscheidung beleuchtet auch die grundsätzlichen Unterschiede zwischen dem europäischen Zoll- und dem Mehrwertsteuersystem.