Zoll Newsletter 06/2025
Ausgleichszölle für Subventionen – Beweislast bei der Europäischen Kommission
Die EU nutzt Ausgleichszölle, um ihren Markt gegen Subventionen für Waren aus Drittländern zu schützen. Dabei kann sie nicht willkürlich jede von einem ausländischen Staat gewährte Zuwendung als Subvention betrachten. Die Beweislast für den Zusammenhang zwischen Zuwendung, Ausfuhr in die EU und Schädigung des EU-Marktes trägt die EU.