Zoll Newsletter 06/2024
Erleichterung bei AWV-Meldepflichten im internationalen Zahlungsverkehr
In den letzten Zügen der Legislaturperiode verordnet die Bundesregierung zum Jahreswechsel Entlastung von bürokratischen Vorschriften. Modifiziert werden unter anderem Meldepflichten der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Beträge, ab denen Meldepflichten greifen, werden erhöht, andere Meldepflichten abgeschafft. Der Verstoß gegen die Meldepflichten kann dagegen nach wie vor mit einem Bußgeld geahndet werden. Wie auch bisher schon besteht die Möglichkeit zur Offenlegung. In diesem Fall kann ein Bußgeld nicht mehr verhängt werden.