Zoll Newsletter 05/2023
Besteuerung von Substituten für Tabakwaren, die als Altwaren gelten
Das Finanzgericht Düsseldorf schiebt der Zollverwaltung erstmals einen Riegel vor: Es geht um die Besteuerung von Substituten für Tabakwaren, die sich als sog. Altwaren am 01.07.2022 bereits im Handel befanden. Das Gericht bezweifelt in seinem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 29.09.2023, dass die gegenwärtige Praxis der Zollverwaltung bei der Besteuerung von Altwaren rechtmäßig ist. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für betroffene Unternehmer haben. Gegen sie erlassene Tabaksteuerbescheide sollten sie bereits jetzt anfechten. Auch die automatische Einleitung von Steuerstrafverfahren durch die Zollverwaltung ist mehr als fraglich.