Zoll Newsletter 02/2025
Erstattung von Einfuhrabgaben von Amts wegen - Nachforschungspflicht der Zollbehörden
Zu viel entrichtete Einfuhrabgaben werden in der Regel (wenn überhaupt) nach einem entsprechenden Antrag erstattet. Die Zollbehörden sind aber auch von Amts wegen – also ohne Antrag – zur Prüfung der Voraussetzungen für die Erstattung verpflichtet. Diese Auffassung vertrat der Generalanwalt beim EuGH kürzlich und legte die Voraussetzungen dar, unter denen seiner Meinung nach die Prüfung von Amts wegen erfolgen muss. Die anstehende Entscheidung des EuGH wird Auswirkungen auf die Reichweite dieser Verpflichtung haben.