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Unternehmer sehen sich gelegentlich dem Vorwurf ihres Finanzamts ausgesetzt, sie hätten von einem Steuerbetrug einer anderen Person wissen müssen, von der sie Waren oder Dienstleistungen eingekauft haben. Als Folge versagt ihnen das Finanzamt den Vorsteuerabzug oder/und die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen. Der EuGH hat nun entschieden, dass die Versagung entsprechender Steuervorteile auch über den tatsächlichen Steuerschaden hinausgehen darf, den der Fiskus in der Lieferkette konkret erlitten hat (Urt. v. 24.11.2022 – C-596/21 – Finanzamt M). Unternehmer sollten Vorkehrungen treffen, um möglichst nicht dem Vorwurf des Hätte-wissen-Müssens ausgesetzt zu werden.
Lang wurden sie erwartet, nun sind sie da: die EuGH-Urteile zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft. Zusammengefasst bleibt es dabei, dass der Organträger Steuerpflichtiger der Gruppe ist. Insoweit verstößt das deutsche Recht nicht gegen das Unionsrecht. Unklar ist aber die Auffassung des EuGH zur Steuerbarkeit von Innenleistungen. Im Übrigen stellt der EuGH erneut klar, dass Durchgriffsrechte der Mutter- auf die Tochtergesellschaft nicht als zwingende Voraussetzung einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft gefordert werden dürfen. Die ebenfalls vom EuGH behandelte Frage der unentgeltlichen Wertabgabe wird Thema eines weiteren KMLZ Newsletters sein, der in Kürze erscheint.
Umsatzsteuer Newsletter 47/2022
Es besteht Einigkeit darüber, dass unnötiger Plastikmüll dringend vermieden werden muss und dass dort, wo Kunststoff unvermeidbar bleibt, davon so viel wie möglich wiederverwertet werden sollte. Um die Wirtschaft dazu zu bewegen, diese Ziele umzusetzen, werden Kunststoffverpackungen zunehmend mit Steuern und Abgaben belegt. Auch deutsche Unternehmer sind in vielen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern unter unterschiedlichsten Voraussetzungen abgabepflichtig. Unser Newsletter soll einen aktuellen Überblick über Plastic Packaging Taxes und Abgaben mit ähnlich gelagerten Zielsetzungen geben.
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