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Mit Schreiben vom 23.10.2013 macht das BMF Vorgaben zur Wirksamkeit von Umsatzsteuerklauseln in Grundstückskaufverträgen. Demnach wirken nur unbedingte Klauseln auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zurück. Beim Neuabschluss von Kaufverträgen sollte auf eine entsprechende Formulierung der Klauseln geachtet werden. Für Altverträge könnte eine Vertragsanpassung erfolgen, soweit noch keine formelle Bestandskraft eingetreten ist.
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Am 28.08.2013 hat der XI. Senat des BFH sein Urteil (Az. XI R 4/11) zum Thema Vorsteuerabzug bei Spielervermittlerprovisionen gefällt. Zentrale Frage ist, ob der Spielervermittler eine Leistung an den Verein erbringt. Der BFH sieht einen Leistungsaustausch nur in Ausnahmefällen gegeben. Ob in der Rechtssache ein solcher vorliegt, konnten die Münchner Richter nicht endgültig klären. Der BFH hat den Rechtsstreit an das FG Düsseldorf zur weiteren Sachverhaltsklärung zurückverwiesen.
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Es gibt in der EU zwei unterschiedliche Interpretationen der Reiseleistungen, die Reisendenmaxime und die Kundenmaxime. Bei grenzüberschreitenden Fällen konnte dies zu Doppel- oder Nichtbesteuerungen führen. Der EuGH ist nun in seinen Urteilen vom 26.09.2013 zum Ergebnis gekommen, dass die MwStSystRL einheitlich im Sinne der Kundenmaxime auszulegen ist. Dadurch müssen nun die der Reisendenmaxime folgenden nationalen Vorschriften, wie z. B. § 25 UStG in Deutschland, auf den Prüfstand gestellt werden.
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