Mit Schreiben vom 06.10.2017 erweitert das BMF die Steuerbefreiung für Umsätze in der Seeschifffahrt und der Luftfahrt auf Vorstufenumsätze. Voraussetzung ist, dass im Leistungszeitpunkt des Vorstufenumsatzes die begünstigte finale Verwendung feststeht. Für die Branchen bedeutet dies viel Arbeit bis zum Jahresende. Denn die Steuerbefreiung ist kein Wahlrecht und die gewährte Nichtbeanstandungsregelung gilt nur bis zum 31.12.2017.
mehr