Umsatzsteuer Newsletter

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Mit Schreiben vom 06.10.2017 erweitert das BMF die Steuerbefreiung für Umsätze in der Seeschifffahrt und der Luftfahrt auf Vorstufenumsätze. Voraussetzung ist, dass im Leistungszeitpunkt des Vorstufenumsatzes die begünstigte finale Verwendung feststeht. Für die Branchen bedeutet dies viel Arbeit bis zum Jahresende. Denn die Steuerbefreiung ist kein Wahlrecht und die gewährte Nichtbeanstandungsregelung gilt nur bis zum 31.12.2017.
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Umsatzsteuer Newsletter 35/2017
POLEN plant Veröffentlichung eines Verzeichnisses aktiver Steuerpflichtiger und verschiebt Einführung des Split-Payment-Systems +++ RUMÄNIEN verschiebt Einführung des Split-Payment-Systems +++ SCHWEIZ senkt Mehrwertsteuersätze +++ UNGARN wird wegen der Regelungen zum EKAER-System von der EU-Kommission gerügt +++ DEUTSCHLAND erhält von der EU-Kommission eine Rüge wegen vorschriftswidriger Umsetzung des Vorsteuervergütungsverfahrens
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Der EuGH weicht in der Rs. Iberdrola (C-132/16) das Recht auf Vorsteuerabzug weiter auf. Mit dieser Entscheidung wird die Diskussion zu der Frage der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Erschließungskosten neu entfacht. Die BFH-Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung stehen erneut auf dem Prüfstand. Darüber hinaus dürfte die Entscheidung auch allgemeine Bedeutung für die Frage des Vorsteuerabzugs haben.
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