Umsatzsteuer Newsletter

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Umsatzsteuer Newsletter 25/2013
Nach Meinung der Finanzverwaltung ist die grenzüberschreitende Dienstwagenüberlassung am Wohnsitz des Endverbrauchers zu besteuern. Erhalten also in Deutschland tätige Arbeitnehmer, die im grenznahen EU-Ausland ihren Wohnsitz haben, einen Dienstwagen auch für die private Nutzung, so hat der deutsche Arbeitgeber künftig ausländische Umsatzsteuer abzuführen.
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Das endgültige BMF-Schreiben zur Gelangensbestätigung ist da. Es bringt in vielen Punkten dringend benötigte Erleichterungen. Die Finanzverwaltung kommt dabei den Steuerpflichtigen nicht überall entgegen. Am wichtigsten dürfte die neugefasste Nichtbeanstandungsregelung sein.
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Der BFH hat mit Urteil vom 08.08.2013 (Az. V R 18/13) entschieden, dass mit der Bestellung eines sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters die umsatzsteuerliche Organschaft endet, wenn für den vorläufigen Insolvenzverwalter ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet wird. Die Entscheidung hat allgemeine Bedeutung, weil der BFH die Anforderungen an das Merkmal der organisatorischen Eingliederung bei der Organschaft erhöht.
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