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Mit Schreiben vom 20.04.2021 passt das BMF den Umsatzsteuer-Anwendungserlass in Bezug auf die Regelungen zur Marktplatzhaftung an, welche bereits zum 01.01.2019 in Kraft getreten sind. Bei dieser Gelegenheit nimmt es auch Stellung zu den mit Wirkung zum 01.07.2021 vorgenommenen Anpassungen der §§ 22f, 25e UStG. Für die Aufzeichnungspflichten der Online-Marktplätze ist insbesondere relevant, dass die USt-ID des Onlinehändlers die vielfach kritisierte Erfassungsbescheinigung ersetzt.
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Der EuGH hat zur Organschaft – entgegen Abschn. 2.8 Abs. 5a UStAE und dem V. Senat des BFH – entschieden, dass eine Personengesellschaft auch dann Organgesellschaft sein kann, wenn nicht alle Gesellschafter finanziell in den Organträger eingegliedert sind. Damit erweitert der EuGH, im Vergleich zum bisherigen nationalen Verständnis, für eine Personengesellschaft die Möglichkeiten, Organgesellschaft zu sein. Bis zur Umsetzung des Urteils durch die deutsche Finanzverwaltung dürften Unternehmen die Wahl haben, welcher Rechtsauffassung sie folgen möchten.
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Das BMF hat am 01.04.2021 ein Schreiben zu den neuen Regelungen im E-Commerce veröffentlicht. Nachdem wir Ihnen im letzten Newsletter die im BMF-Schreiben enthaltenen „Highlights“ aus Sicht eines Fernverkäufers vorgestellt haben, erläutern wir Ihnen heute die Änderungen mit Bezug auf Online-Marktplätze. Die Ausführungen des BMF inklusive der zahlreichen Beispielsfälle enthalten einige wichtigen Klarstellungen und dürften eine zutreffende Anwendung der komplexen Vorschriften zum fingierten Reihengeschäft erleichtern.
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