Das BMF möchte die deutschen umsatzsteuerlichen Regelungen zur Organschaft durch eine Gruppenbesteuerung ersetzen (BMF, Eckpunktepapier v. 14.03.2019). Dabei soll eine der wesentlichen Neuerungen sein, dass die Rechtsfolgen der Gruppenbesteuerung erst nach entsprechender gemeinsamer Antragstellung durch die Gruppenmitglieder eintreten. Durch diese und weitere Neuerungen besteht endlich die Aussicht auf mehr Rechtssicherheit für betroffene Steuerpflichtige. Es bleibt daher zu hoffen, dass der deutsche Gesetzgeber den Vorschlag des BMF zeitnah in Gesetzesform gießt.
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