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Umsatzsteuer Newsletter 38/2019
PORTUGAL verschiebt Anforderung einer zertifizierten Rechnungssoftware +++ LITAUEN führt Reverse Charge für Mobilfunkgeräte ein +++ NORWEGEN führt SAF-T ein +++ UK verschiebt Einführung Reverse Charge für Bauleistungen +++ POLEN veröffentlicht Weiße Liste der Steuerpflichtigen und verschiebt Ersetzung der Umsatzsteuererklärung durch SAF-T +++ KROATIEN verringert Steuersatz für Restaurationsleistungen und Regelsteuersatz +++ JAPAN senkt Regelsteuersatz +++ SAUDI-ARABIEN verzichtet auf Fiskalvertretung für Nicht-Ansässige +++ TSCHECHIEN plant Einführung eines allgemeinen Reverse Charge
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Das BMF möchte die deutschen umsatzsteuerlichen Regelungen zur Organschaft durch eine Gruppenbesteuerung ersetzen (BMF, Eckpunktepapier v. 14.03.2019). Dabei soll eine der wesentlichen Neuerungen sein, dass die Rechtsfolgen der Gruppenbesteuerung erst nach entsprechender gemeinsamer Antragstellung durch die Gruppenmitglieder eintreten. Durch diese und weitere Neuerungen besteht endlich die Aussicht auf mehr Rechtssicherheit für betroffene Steuerpflichtige. Es bleibt daher zu hoffen, dass der deutsche Gesetzgeber den Vorschlag des BMF zeitnah in Gesetzesform gießt.
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Mit seiner Entscheidung baumgarten sports & more GmbH (s. hierzu KMLZ-Umsatzsteuer Newsletter 52/2018) hatte der EuGH dem BFH Vorgaben zur Steuerentstehung bei Ratenzahlungsgeschäften gemacht. Der Fall betraf eine Spielervermittlerin im Bereich des Profifußballs. Er hat aber Auswirkungen auf nahezu alle Geschäftsbereiche, in denen Ratenzahlungsvereinbarungen eine Rolle spielen. Mit der nun veröffentlichten Entscheidung folgt der BFH den Vorgaben des EuGH. Für den Steuerpflichtigen lassen sich aus der Entscheidung Handlungsempfehlungen für die nationale Praxis ableiten.
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