Eigentlich ist ein Reihengeschäft ja ausgesprochen einfach. A verkauft an B und B verkauft an C. Aber was passiert, wenn irgendwer dabei keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt? Nun – das haben wir geklärt. Und so nebenbei dafür gesorgt, dass das Umsatzsteuergesetz geändert werden musste – in Deutschland und in vielen anderen europäischen Ländern.
Mehr Infos zu diesem Fall erhalten Sie gerne von unserem Partner Prof. Dr. Thomas Küffner.
Ob man uns Mehrwertsteuer- oder Umsatzsteuerexperten nennt, ist uns so was von egal. Wo wir allerdings Einspruch erheben ist, wenn wir zu 100% auf 19% oder 7% reduziert werden.