Zoll Newsletter 08/2020
EU und UK einigen sich auf Handelsabkommen zum 01.01.2021
Seit Monaten verhandelten die EU und das Vereinigte Königreich (UK) über ein Abkommen zur Regelung der gemeinsamen Beziehungen nach dem Brexit. Nach mehreren versäumten Fristen haben sich die Parteien nun am 24.12.2020 in letzter Minute auf ein Abkommen geeinigt. Das Abkommen soll bereits zum 01.01.2021 Anwendung finden und unter anderem die Handelsbeziehungen zwischen EU und UK regeln. Das bisherige Austrittsabkommen bleibt davon unberührt. Was das Handelsabkommen für Umsatzsteuer und Zollrecht bedeutet, erfahren Sie kompakt zusammengefasst in unserem aktuellen Newsletter.