Zoll Newsletter 07/2020
Brexit: Verkehr mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren ab 01.01.2021
Mit Ablauf der vereinbarten Brexit-Übergangsfrist am 31.12.2020 gelten die verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen der EU nicht mehr im Vereinigten Königreich (UK). Ein direktes Versenden oder Empfangen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren in das und aus dem UK ist nicht mehr möglich. Künftig sind bei derartigen Vorgängen zollrechtliche Formalitäten zu erfüllen und zusätzlich die verbrauchsteuerrechtlichen Bestimmungen der EU und des UK zu beachten. In diesem KMLZ Zoll-Newsletter erfahren Sie, was die ab 01.01.2021 geltenden verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen des UK für in der EU ansässige Unternehmen bedeuten.