Zoll Newsletter 06/2020
Brexit: Die Einfuhrabwicklung im UK für in der EU ansässige Unternehmen ab dem 01.01.2021
Unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und UK sind ab 01.01.2021 Zollformalitäten beim Warenverkehr zwischen der EU und dem UK zu erfüllen. Für eine Übergangsfrist von sechs Monaten sieht das UK Vereinfachungen bei der Einfuhr vor. Diese gelten jedoch nur für im UK ansässige Unternehmen. Im neuen KMLZ Zoll-Newsletter erfahren Sie, was die ab 01.01.2021 geltenden zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtlichen Regelungen des UK für in der EU ansässige Unternehmen bedeuten.