Zoll Newsletter 05/2019
Deutsche Zollverwaltung äußert sich zum Begriff des zollrechtlichen Ausführers
Fast ein Jahr nach der Änderung des zollrechtlichen Ausführerbegriffs durch den Unionsgesetzgeber hat nun auch die deutsche Zollverwaltung die Dienstvorschrift „Ausfuhrverfahren und Wiederausfuhr“ aktualisiert. Dabei hat sie ihr Verständnis vom Begriff des zollrechtlichen Ausführers grundlegend geändert. Die neue Begriffsbestimmung bietet für Unternehmen mehr Rechtssicherheit und Flexibilität. Sie können grundsätzlich, mit entsprechender vertraglicher Gestaltung, den zollrechtlichen Ausführer bestimmen.